Einwegbehälter Ballongas
Spraydose mit Füllhalm und ausreichender Gasmenge für die meisten runden oder herzförmigen oder sternförmigen Folienballons der Grösse 18inch, ca 38cm Durchmesser
Für Sonderformen NICHT AUSREICHEND!
Der Gasdruck ist NICHT OPTIMAL ausreichend, um einen Latexballon zu füllen, da das Material gedehnt werden muss!
Bitte die der Ware beiliegende Anleitung genau beachten:
Achten Sie bitte beim Einfüllen, daß der Füllhalm mindestens 10 cm in den FOLIEN-Ballon hineinragt!!! Erst dann SPRAYEN und nach dem Herausziehen des Halms den Ballon am Ventil GLATTSTREICHEN (= Ventil unterstützen beim Selbstverschluss!)
WIE BESCHRIEBEN: Nicht sinnvoll für Latexballons!(..da der Hals ja viel größer ist!!): BALLONHALS MUSS SONST SEHR ENG um den HALM geschlungen werden! Sonst kann das Gas entweichen und zweitens ist der Druck für Latexballons NICHT OPTIMAL AUSREICHEND!!!!!!!
Der Halm befindet sich im oberen Dosendeckel
Info zum Gewicht: Zwischen leerer und voller Dose besteht nur eine minimale Differenz ( ca 6 Gramm ), bedingt durch Auftrieb des nur gering komprimierten Gases und den Flüssigkeitsanteil.
NUR für Folienballons der Größe 18inch = ca. 45cm! bzw. 1 (eins) Folienballon der genannten Größe!
Sollte der Folienballon mit der Gasmenge der Dose nicht völlig prall werden, so blasen Sie per Strohhalm einfach ein wenig Luft nach! ( ACHTUNG: Nicht zuviel, sonst schwebt der Ballon nicht mehr )Form: | Spraydose |
Material: | Blechdose m. Ballongas = Helium |
Größe: | Ø6.0cm x H 34.0cm |
Gewicht: | 0,170 Kg (für angebotene Menge) |
Einheit: | 1 Stk. |
Volumen: | ca. 12.0 Gaseliter (für angebotene Menge) |
PDF Info: | Anleitung Ballongas Spraydose.pdf |
Wo werden die Behälter entsorgt?
ANTWORT:
Da wir auf verschiedene Hersteller bzw. Produkte zugreifen (bitte immer die Angaben auf den Verpackungen beachten) kann es sein, daß eine Entsorgung
> auf dem Wertstoffhof (zumeist kostenlos) erfolgen kann
> auf dem Restehof (abhängig vom Bundesland)
> oder per Gelber Sack oder Gelbe Tonne (auch kostenlos)
möglich ist.
In jedem Fall sollten Sie vorher den Behälter komplett entleeren
(siehe auch dazu die jeweiligen Hinweise auf den Umkartons).
FRAGE:
Sind Ballongasbehälter Gefahrgut?
ANTWORT:
Einwegbehälter sind Gefahrgut wegen Druckgas!
Ballongas ist NICHT BRENNBAR und NICHT EXPLOSIV!